top of page

AGB

1. Geltungsbereich 

 

(1) Die Wundervollomente GmbH, Drinhausen 25A, 53567 Asbach, vertreten durch Inge Demuth (im Folgenden Wundervollmomente) bietet selbst gestaltete und kreative Reden und Dienstleistungen rund um Hochzeiten, freie Taufen, Familienfeiern und Events an.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Wundervollmomente, diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
 

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. 

 

 

2. Zustandekommen des Vertrags

 

(1) Bei der Bewerbung der Dienstleistung durch Wundervollmomente, ist mit der Einräumung der Möglichkeit zur Auftragsanfrage noch kein verbindliches Angebot verbunden.

(2) Wenn der Kunde eine konkrete Anfrage stellt, kann Wundervollmomente den Eingang dieser Anfrage zunächst bestätigen. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Anfrage eingegangen ist.

(3) Nach der Kontaktaufnahme durch den Kunden findet ein kostenfreies, unverbindliches, persönliches bzw. skype basiertes Erstgespräch statt. 

(4) Mit schriftlicher Vereinbarung über eine freie Rede wird als Anzahlung eine Reservierungsgebühr nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig. Diese Anzahlung gilt als Reservierungsgebühr für einen vereinbarten Veranstaltungstermin. Dieser Termin ist erst nach Erhalt der vereinbarten Reservierungsgebühr auf dem angegebenen Konto verbindlich reserviert. Bis zum Eingang der Zahlung kann Wundervollmomente vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht.

(5) Mit der schriftlichen Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. 

 

 

3. Leistungsumfang, Vertretung 

 

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung im Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Wundervollmomente seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der üblichen Güte und der rechtlichen sowie tatsächlichen Rahmenbedingungen des Auftrags; Wundervollmomente ist nicht zur Ausweitung des Leistungsspektrums auf Kundenanfrage bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet.

(3) Wundervollmomente verpflichtet sich zur Gestaltung und Halten einer freien Rede im Rahmen einer freien Zeremonie. Der Inhalt der freien Rede ist geprägt durch die zuvor durchgeführten Vorgespräche. Die freie Rede wird seitens Wundervollmomente individuell auf die Kunden im Rahmen der künstlerischen Freiheit frei in Wort, Bild und Ton ausgearbeitet. Die freie Rede steht im geistigen Eigentum von Wundervollmomente und deren Inhalt kann nicht Teil einer nachträglichen Mängelrüge sein.

(4) Die Verträge mit externen Dienstleistern einschließlich der Zahlungsabwicklung kommen stets zwischen diesen und dem Auftraggeber direkt nach Maßgabe der jeweiligen externen Auftragsbedingungen zu Stande. Eine Beauftragung der externen Dienstleister kann auch nach vorheriger Absprache aufgrund gesondert erteilter Abschlussvollmacht durch Wundervollmomente, der Auftraggeber erfolgen. Wundervollmomente übernimmt lediglich die Auswahl der externen Dienstleister und keine Haftung für deren Leistungserbringung oder Verschulden.

(5) Der Kunde verpflichtet sich dazu, die technischen Voraussetzungen (z. B. Mikrofon, Boxen, Kabel, Verstärker, Stromanschluss usw.) für das Halten einer Rede am Veranstaltungstag und Veranstaltungsort zu garantieren.  Ebenso hat der Auftraggeber die für die Zeremonie ausgewählte Musik auf einem Blutooth-fähigen Tonträger sowie ein entsprechendes Abspielgerät bereitzustellen. Entscheidet sich der Auftraggeber für den Einsatz von Live-Musik, hat er selbst für die Buchung des Musikers oder der Musiker zu sorgen.  

(6) Das Engagement beschränkt sich auf die Dauer der Zeremonie. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht. 

 

 

4. Mietgegenstände, Dekoration & Equipment

 

(1) Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an den Mietgegenständen, Dekoration oder Equipment von Wundervollmomente.

(2) Wundervollmomente ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

(3) Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment von Wundervollmomente sind nicht versichert. Eine Versicherung der Mietgegenstände für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bei Verlust unserer Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment haftet der Kunde mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.

(4) Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung ab Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an gleicher Stelle, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

(5) Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnet Wundervollmomente jeden weiteren Tag zum vollen Preis. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung Wundervollmomente nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.

(6) Die Miete wird auch dann fällig, wenn die Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft waren.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, die entliehenen Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment ordnungsgemäß zu behandeln und sichert Wundervollmomente zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgegenstände und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass Wundervollmomente die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornehmen.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck wahrheitsgemäß Auskunft zu geben und die Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und Wundervollmomente sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentums- / Besitzrechte trägt der Kunde. Das gleiche gilt für den Schaden, der durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Kunden entsteht.

(9) Bei Freiluftveranstaltungen (”Open Air”-Veranstaltungen) müssen die Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment geeignet vor Witterungseinflüssen geschützt werden.

(10) Eine Weitervermietung der Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment ist nicht gestattet.

(11) Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Mietgegenständen, Dekoration oder Equipment ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Der Kunde ermächtigt Wundervollmomente, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung des Eigentums von Wundervollmomente jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Kunden nicht zu.

(12) Die Übernahme der Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment durch den Kunden gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes.  Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt Wundervollmomente keine Haftung.

(13) Bei Mängeln an einem oder mehreren Mietgegenständen, Dekoration oder Equipment hat der Kunde Wundervollmomente dies unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Wundervollmomente wird nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Gegenstände auszutauschen oder instand zu setzen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet mangelhafter Gegenstand wird nicht berechnet, wenn es von Wundervollmomente nicht ersetzt werden kann. Wundervollmomente behält sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten zu berechnen.

(14) Für alle Schäden an Mietgegenständen, Dekoration oder Equipment oder Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Kunde in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Witterungseinflüsse oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Wir empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

(15) Bei der Rückgabe durch den Kunden werden die Gegenstände in Gegenwart des Kunden oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese schriftlich angezeigt und dokumentiert. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Kunden gereinigt.

(16) Bei Abholung der Mietgegenstände, Dekoration oder Equipment am Veranstaltungsort durch einen Mitarbeiter von Wundervollmomente, hat der Kunde diesem die Gelegenheit zu geben, die Gegenstände auf Schäden zu überprüfen, andernfalls bestätigt Wundervollmomente nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Wundervollmomente behält sich in diesem Fall vor, die Leihgaben im Lager eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.

(17) Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Mietgegenständen, Dekoration oder Equipment sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Kunde die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Kunde keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mieter Wundervollmomente angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf Überlastung oder unsachgemäße Verwendung vom Kunden oder von Dritten zurückzuführen ist.

(18) Schadenersatzansprüche jeglicher Art an Wundervollmomente sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgegenstandes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Kunden obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

 

 

5. Rechte und Pflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde wird Wundervollmomente unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versehen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Wundervollmomente von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch Wundervollmomente wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(2) Soweit Gestaltungsleistungen auf Entwürfen und Vorlagen des Kunden beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte Wundervollmomente wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Wundervollmomente von jeglicher Haftung freizustellen und Wundervollmomente die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

 

 

6. Rücktritt und Kündigung 

 

(1) Verträge können von Wundervollmomente bis zur vollständigen Auftragsausführung aus wichtigem Grund gekündigt werden; das Recht beider Vertragspartner zu Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Wundervollmomente ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen dieser AGB nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung seiner vereinbarten Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.

(2) Kündigt Wundervollmomente den Vertrag außerordentlich nach Absatz 1, so sind bereits erbrachte Leistungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abzurechnen und durch den Kunden auszugleichen.

(3) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Bis dahin bereits erbrachte Leistungen werden mit einer Reservierungsgebühr verrechnet. Stornierung, Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. 

(i) Bei Kündigung vor der Durchführung des intensiven Vorbereitungsgesprächs: 50% der Gesamtsumme zuzüglich ggf. angefallener Zusatzkosten.
(ii) Bei Kündigung nach Durchführung intensiven Vorbereitungsgesprächs: 90% der Gesamtsumme zuzüglich ggf. angefallener Zusatzkosten.

(4) Sollte Wundervollmomente durch einen unvorhersehbaren plötzlich eingetretenen Umstand (z. B. Krankheit, Unfall) oder andere wichtige Gründe (z. B. Todesfall naher Verwandter, Höhere Gewalt etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen können, wird der Auftraggeber umgehend informiert. Die Ansprüche aus diesem Vertrag entfallen und eventuell gezahltes Honorar wird zurückerstattet. 

(5) Wenn gewünscht, kümmert sich Wundervollmomente um entsprechenden Ersatz, dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. 

(6) Die oben aufgeführten Fristen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von Wundervollmomente. Bei Beauftragung externer Dienstleister sind die jeweiligen Kündigungsbedingungen zu beachten.

(7) Mit den Zahlungen nach Absatz i ff. erwirbt der Kunde an Werken, Entwürfe etc. keine Rechte; Dokumente, Daten und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Besitz des Kunden sind, sind unverzüglich an Wundervollmomente zurückzugeben oder zu vernichten.

 

 

7. Urheberrecht 

 

(1) Die Webseite www.wundervollmomente.deund alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

(2) Die von Wundervollomente im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erstellten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts, Reden sind Eigentum von Wundervollmomente und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden. Das Weitergeben und Nutzen dieser Dokumente werden strafrechtlich verfolgt. 

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke selbst oder einzelne Gestaltungselemente des Werks in anderer Form zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung und weitere Verwendung von Videoaufnahmen mit Ton anlässlich der Durchführung einer Rede durch Wundervollmomente.

(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind Entwürfe und fertige Texte, die dem Kunden im Rahmen der Durchführung überlassen werden, nach Beendigung des Auftrags ohne weitere Aufforderung vom Kunden zu vernichten. Eine Weitergabe an Dritte und/oder die anderweitige Nutzung – auch in Teilen – ist nicht gestattet.

 

 

8. Bildrechte

 

(1) Stellt der Kunde Wundervollmomente im Nachgang zur Zeremonie Fotos und/oder Ton-und Videoaufnahmen zur Verfügung willigt er ein, dass diese Fotos und/oder Ton-und Videoaufnahmen, auf der Website und den Social Media Accounts (Facebook & Instagram) von Wundervollmomente veröffentlicht werden können.

(2) Der Kunde räumt dem Auftragnehmer unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen der Trauungsveranstaltung durch den Auftragnehmer fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Social Media Accounts (Facebook & Instagram), in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Auftragserteilung bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, sowie im Nachgang zur Zeremonie durch den Kunden zur Verfügung gestellte Fotos und/oder Ton- und Videoaufnahmen.

(3) Der Kunde erhält für die Veröffentlichung kein Entgelt.

(4) Die Zustimmung ist unbefristet erteilt. Sie kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich via E-Mail an hallo@wundervollmomente.de widerrufen werden.

(4) Wundervollmomente haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen von Wundervollmomente und damit unerlaubt den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos.

(5) Wundervollmomente sichert zu, dass ohne Zustimmung des Kunden Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußert, abgetreten usw. werden.

(6) Diese Zustimmung gilt auch für den Fall, dass Wundervollmomente in einer anderen Rechtsform [z. B. als GmbH, AG, e.V.] tätig wird.

 

 

9. Datenschutz 

 

(1) Die vollständigen Datenschutzbestimmungen von Wundervollmomente finden Sie online unter www.wundervollmomente.de/datenschutz

 

 

10. Vergütung 

 

(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, an Wundervollmomente die vertraglich vereinbarte Pauschalvergütung zu zahlen. Die Pauschalpreise enthalten eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen. Bei Mehrleistung wird nach Absprache mit dem Vertragspartner pro Stunde und nach Verbrauch abgerechnet.

(2) Kosten, die durch die Besichtigung einer Location für Wundervollmomente entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden 0,35 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(3) Veranstaltungsbedingte Kosten, wie GEMA, übernimmt der Auftraggeber.

(4) Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Zeremonie nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, Wundervollmomente hat die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten.

(5) Bei freien Zeremonien ist das Honorar in zwei Raten zu je 50% zahlbar. Die erste Rechnung wird innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Bestätigung des Angebots von Wundervollmomente ausgestellt. Die darin enthaltene Reservierungsgebühr ist nicht erstattbar. Eine Schlussrechnung über die vereinbarte Vergütung, nebst angefallener Fahrtkosten und Auslagen abzüglich geleisteter Anzahlung wird von Wundervollmomente im Nachgang zur Zeremonie erteilt und ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig.

(6) Die von Wundervollmomente genannten Preise lauten in Euro und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. 

(8) Bei einer Beauftragung von externen Dienstleistern sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu beachten.

(9) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ fällig.

 

 

11. Haftung

(1) Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Wundervollmomente haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

 

12. Sonstige Bestimmungen 

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag zwischen Wundervollmomente und einem Kunden, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist der Gerichtsstand der Sitz von Wundervollmomente.

 

 

13. Salvatorische Klausel

 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

bottom of page